Familienrecht Aschaffenburg

Fachanwalt Bernd Fronemann

Familienrecht

Das Familienrecht ist eine sehr komplexe und vielschichtige Rechtsmaterie. Neben der Scheidung sind güterrechtliche Fragen im Bereich Unterhalt sowie Zugewinnausgleich zu beachten. Daneben kann es wichtig sein, Regelungen über die Teilung des Hausrats zu treffen.

Ein weiteres Spektrum des Familienrechts ist das Sorgerecht. Fragen diesbezüglich können vor und während der Scheidung aber auch lange danach auftreten. Wo sollen die Kinder wohnen? Wie wird der Umgang geregelt sein? Was sind die Bedürfnisse der Kinder und wie können Eltern diese zufriedenstellend berücksichtigen? damit adäquat umgegangen werden?

Auch kommt es in Beziehungen und in Ehen immer wieder zu Gewalt. In diesem Fall kann es notwendig sein entsprechende Anträge nach den Gewaltschutzgesetz zu stellen. Möglicherweise muss ein Näherungsverbot erwirkt werden oder die gemeinsame Wohnung im Rahmen des Wohnungszuweisungsverfahren zugeteilt werden.

Für all diese familienrechtlichen Angelegenheiten bin ich der richtige Ansprechpartner und profitiere von meiner langjährigen Berufserfahrung in diesem Bereich.

Scheidung

Nur wenige Menschen denken bei der Eheschließung daran, sich womöglich von der Ehepartnerin oder dem Ehepartner einmal scheiden zu lassen. Manchmal entwickeln sich Beziehungen jedoch so, dass die Scheidung als einziges Mittel in Betracht kommt. Oftmals offenbaren sich während dieses Prozesses sehr intime Details, sodass es wichtig ist ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinem Rechtsanwalt zu haben. Ich als Scheidungsanwalt begleitete daher meine Mandantin oder Mandanten durch das gesamte Verfahren. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass in Scheidungsfragen ein Anwalt zwingend notwendig ist, da nur dieser den Scheidungsantrag stellen kann. Mit der Scheidung geht außerdem der Versorgungsausgleich einher. Hierbei werden Rentenanwartschaften und jegliche Versorgungsleistungen, die während der Ehe gesammelt worden sind, geteilt.

Unterhalt

Nach einer Trennung oder Scheidung sind in vielen Fällen Fragen des Unterhalts zu klären. Hierbei unterscheidet man mehrere Unterhaltstatbestände. Zum einen kann es notwendig sein während der Trennungsphase den Trennungsunterhalt zu berechnen. Nach der Scheidung ist dann der sogenannte Ehegattenunterhalt zu betrachten, der auch als Nachscheidungsunterhalt bekannt ist. Zudem ist häufig auch noch der Kindesunterhalt zu ermitteln. Kontaktieren Sie mich gern, wenn Sie in diesem Bereich eine anwaltliche Unterstützung benötigen.

Sorgerecht

Bei Fragen des Sorgerechts geht es darum zu betrachten, wer nach einer Trennung Entscheidungen im Leben des Kindes treffen darf. Grundsätzlich steht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu. Auf Antrag kann die alleinige Sorge auf einen Elternteil übertragen werden, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht.

Immer wieder muss durch einen Vaterschaftstest die Abstammung eines Kindes ermittelt werden. In wieder anderen Fällen ist es notwendig Mandantinnen und Mandanten im Rahmen einer Vaterschaftsanerkennung zu beraten.

Bei Fragen des Sorgerechts und des Umgangs kann ich nicht nur auf meine anwaltliche Qualifikation zurückgreifen, sondern darf meine Erfahrungen als Verfahrensbeistand aus einer Vielzahl von Kindschaftssachen einbringen.

Eheverträge

Bei manchem Konstellationen in einer Ehe kann es sinnvoll sein Eheverträge abzuschließen. Dies kommt insbesondere bei Freiberuflern oder Ehen mit beträchtlichen Einkommensdifferenzen der Beteiligten in Betracht. Oft werden heutzutage Ehen später im Leben geschlossen, sodass beide Ehegatten bis zur Eheschließung schon größere Vermögen angehäuft haben.