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Franz-Josef Schneider

Rechtsanwalt

ZUR PERSON
  • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
  • Rechtsanwalt seit 1982
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht von 2002 - 2021
MITGLIEDSCHAFTEN
KONTAKT
SCHWERPUNKTE
  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Vertragsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Betriebsverfassungsrecht

Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Schneider berät und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte, insbesondere

  • in Fragen der Vertragsgestaltung bei Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • in Fragen des Kündigungs- und Kündigungsschutzrechts
  • bei der Durchsetzung arbeitsvertraglicher oder betriebs­verfassungsrechtlicher Ansprüche
  • bei drohenden Insolvenzen und/oder Sozialplan­verhandlungen

Als Wirtschaftsrechtler berät und vertritt er Produzenten, Händler und Konsumenten einerseits, sowie Unternehmer andererseits auf allen einschlägigen Gebieten des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsrechts.