Verkehrsrecht Aschaffenburg
Rechtsanwalt Dirk Faust
Verkehrsrecht
Die Unfallschadenabwicklung ist für den Geschädigten durch die Korrespondenz mit dem Versicherer des Schädigers, mit Sachverständigen etc. zeitintensiv, er bekommt für diesem Zeitaufwand jedoch keine angemessene Entschädigung.
Die Gebühren für die Einschaltung eines Rechtsanwalts können hingegen grundsätzlich zusätzlich zum Schaden von der gegnerischen Versicherung verlangt werden, d.h. bei alleiniger Schuld des Schädigers werden die Rechtsanwaltskosten erstattet - der Geschädigte hat demnach keinen Zeitverlust. Darüber hinaus gewährleistet die Einschaltung eines Rechtsanwalts in weit höherem Maße, daß der Schaden letztlich vollständig erstattet wird, zumal die Versicherungen mittlerweile alles daran setzen, den Geschädigten unmittelbar nach dem Unfall zu klontaktieren, vermeintlich großzügige Angebote unterbreiten, die tatsächlich mit der wahren Sach- und Rechtslage nicht in Einklang stehen.
Zunächst ist dringend anzuraten, sämtliche verfügbaren Beweismöglichkeiten zu nutzen. So sollen Namen von Zeugen notiert und Unfallspuren, etwa durch Fotos, festgehalten werden.
Bei Schäden von mehr als ein 750 € kann regelmäßig ein Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe eingeholt werden, die Kosten dafür sind (je nach Verursachungsquote) vom Schädiger zu erstatten. Hinsichtlich der Wahl des Sachverständigen ist der Geschädigte frei. Ist die Verursachungsquote zweifelhaft, ist jedoch aus Kostengründen zu überlegen, ob nicht die Begutachtung der Versicherung des Schädigers überlassen werden soll, was sich jedoch nachteilig auf die Schadenhöhe auswirken kann.
Falls ein Mietwagen benötigt wird (und nicht ein Taxi angesichts der wenigen zu fahrenden Kilometer kostengünstiger ist), werden die hierfür anfallenden Kosten ersetzt. Hier kann es sinnvoll sein, ein im Vergleich zum Unfallfahrzeug kleineres Modell zu wählen, da die Versicherungen von den Mietwagenkosten einen Abzug für ersparten Eigenverschleiß vornehmen.
Anspruch auf Nutzungsausfall
Wird kein Mietwagen in Anspruch genommen, so besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfall. Vor allem bei einem Mitverschulden kann der Verzicht auf einen Mietwagen daher finanziell interessant sein.
Zusätzlich wird dem Geschädigten für den Anwaltsbesuch und anderer notwendiger Fahrten, die mit dem Unfallereignis im Zusammenhang stehen, eine Auslagenpauschale in Höhe von 25 -30 € in Aschaffenburg gewährt.
Unser Leistungsspektrum:
- Umfassende Erstberatung
- Komplette Unfallschadenabwicklung
- Außergerichtliche Korrespondenz mit den beteiligten Versicherern, der Polizei etc.
- Auswahl der Sachverständigen
- Gerichtliche Interessenwahrnehmung
- Vertretung in Bußgeldverfahren